Jan 29, 2025 von Yanik Botta, Peter Monien
Was müssen Schweizer Hersteller und Importeure jetzt unternehmen? Der Cyber Resilience Act ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, welche die Cyber-Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (z. B. Smart Watch, Saugroboter, digitales Türschloss) verbessern soll. Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, hat der CRA auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die solche Produkte in der EU verkaufen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was der CRA für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Schritte Sie unternehmen sollten.
Die Cyber Resilience Verordnung (CRA) legt verbindliche Cyber-Sicherheitsanforderungen für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen fest. Dazu gehören Hardware und Software, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ziel des CRA ist es, die Widerstandsfähigkeit digitaler Produkte gegen Cyber-Angriffe zu erhöhen und so die Sicherheit von Verbrauchern und Unternehmen zu verbessern.
Der CRA gilt für eine breite Palette von Produkten mit digitalen Elementen, darunter:
Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller unter anderem dazu:
Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, müssen Schweizer Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU verkaufen, die Anforderungen des CRA erfüllen. Dies gilt sowohl für Hersteller als auch für Importeure.
Der Cyber Resilience Act stellt Schweizer Unternehmen vor neue Herausforderungen. Durch frühzeitiges Handeln und die Umsetzung der notwendigen Massnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den Anforderungen des CRAs entsprechen und Sie weiterhin erfolgreich auf dem EU-Markt agieren können.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die vor Ihnen liegenden Aufgaben systematisch anzugehen, z. B. bei einer Risikobewertung und Massnahmenidentifizierung oder bei der Etablierung eines Meldeprozesses.
Lassen Sie sich durch uns beraten und erfahren Sie, was für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.